Allgemeine Geschäftsbedingungen

Linie 22 GmbH


Präambel und Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) gelten für sämtliche Leistungen der Linie 22 GmbH sowie ihrer Marken Mingle Collaboration und Play for Impact, nachfolgend „Linie 22“. Maßgeblich sind ausschließlich diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Individuelle Vereinbarungen im Angebot oder Vertrag gehen diesen AGB im Einzelfall vor. Die AGB gliedern sich in drei Teile:

• Teil A gilt für Beratungs-, Begleitungs- und Projektleistungen gegenüber Auftraggebern (in der Regel Unternehmen, Organisationen und öffentliche Auftraggeber).

• Teil B gilt für offene Weiterbildungen, Trainings und Community-Formate, die von einzelnen Teilnehmenden gebucht werden
(z. B. offene Trainings, das Community-Formate oder Serious-Game-Sessions und vergleichbare Veranstaltungen).

• Teil C enthält Bestimmungen, die für beide vorstehenden Bereiche gelten.

Maßgeblich ist der jeweils einschlägige Teil. Im Fall von Widersprüchen gehen die spezielleren Regelungen (Teil A bzw. Teil B) den gemeinsamen Bestimmungen (Teil C) vor. Abweichende oder ergänzende Bedingungen der Auftraggeber oder Teilnehmenden gelten nur, wenn Linie 22 ihnen ausdrücklich und in Textform zugestimmt hat.

Linie 22 erbringt ihre Leistungen nach den Grundsätzen einer partizipativen, wirkungsorientierten und verantwortungsvollen Zusammenarbeit. Beratungs- und Weiterbildungsleistungen dienen der Unterstützung von Entscheidungs- und Entwicklungsprozessen; ein bestimmter wirtschaftlicher oder organisatorischer Erfolg wird – soweit nicht ausdrücklich vereinbart – nicht geschuldet.

Teil A – Beratungs- und Projektleistungen

A.1 Vertragsgegenstand und Leistungsumfang

Vertragsgegenstand ist die im jeweiligen Angebot oder in der Projektbeschreibung definierte Leistung. Der konkrete Leistungsumfang, zeitliche Rahmenbedingungen sowie qualitative und methodische Standards der Durchführung sind verbindlich im Angebot oder in der Auftragsbestätigung festgelegt.

A.2 Vertragsschluss

Der Vertrag kommt durch schriftliche Annahme des Angebots oder durch eine eindeutige Bestätigung per E-Mail zustande. Änderungen und Ergänzungen des Vertrags bedürfen der Textform (§ 126b BGB).

A.3 Vergütung und Zahlungsbedingungen

Die Vergütung richtet sich nach dem im Angebot festgelegten Honorar (z. B. Stundensatz, Tagessatz oder Pauschale). Ein Beratungstag umfasst bis zu acht Zeitstunden einschließlich üblicher Vor- und Nachbereitung sowie Pausen. Abweichende Vereinbarungen bleiben vorbehalten.

Projektbezogene Zusatzkosten wie Reisekosten, Raum- und Mietkosten, Backoffice-Leistungen, Technik, Moderationsmaterial oder Catering sind gesondert zu vereinbaren und werden vom Auftraggeber getragen, sofern im Vertrag nichts Abweichendes geregelt ist. Reisekosten werden nach tatsächlichem Aufwand bzw. entsprechend der im Angebot vereinbarten Reisekostenregelung berechnet.

Die Rechnungsstellung erfolgt nach Abschluss der Leistung oder – bei laufenden Projekten – in Abstimmung mit dem Auftraggeber. Rechnungen sind innerhalb von 14 Kalendertagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zahlbar. Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Verzugszinsen gemäß § 288 BGB sowie ggf. pauschale Mahnkosten (§ 288 Abs. 5 BGB). Linie 22 ist berechtigt, angemessene Abschlagsrechnungen entsprechend dem Projektfortschritt zu stellen.

A.4 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

Der Auftraggeber verpflichtet sich, alle zur Durchführung der vereinbarten Leistungen erforderlichen Informationen, Unterlagen und Zugänge rechtzeitig bereitzustellen. Verzögerungen durch unterlassene Mitwirkung verlängern vereinbarte Fristen entsprechend. Mehrkosten infolge verspäteter oder unzureichender Mitwirkung trägt der Auftraggeber. Die Weitergabe, Vervielfältigung oder öffentliche Zugänglichmachung der Unterlagen ist ohne Zustimmung unzulässig.

Die teilnehmende Person ist für eine funktionsfähige Internetverbindung sowie geeignete technische Ausstattung selbst verantwortlich.

A.5 Vertraulichkeit

Beide Parteien verpflichten sich, alle im Rahmen der Zusammenarbeit erhaltenen vertraulichen Informationen streng vertraulich zu behandeln. Diese Verpflichtung gilt über das Ende des Vertragsverhältnisses hinaus. Von der Vertraulichkeit ausgenommen sind Informationen,

• die zum Zeitpunkt der Offenlegung bereits öffentlich bekannt waren,

• die ohne Verstoß gegen diese Vereinbarung öffentlich werden, oder

• die aufgrund gesetzlicher Vorschriften oder behördlicher Anordnungen offengelegt werden müssen.

Teilnehmende verpflichten sich, vertrauliche Informationen anderer Teilnehmender nicht weiterzugeben.

A.6 Nutzungsrechte

Entstehen im Rahmen der Leistungen urheberrechtlich geschützte Arbeitsergebnisse, erhält der Auftraggeber ein einfaches, nicht ausschließliches und nicht übertragbares Nutzungsrecht für die vertraglich vereinbarten Zwecke.

Jegliche Weitergabe oder anderweitige Nutzung bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung der Linie 22 GmbH. Urheber- und sonstige Schutzrechte verbleiben bei der Linie 22 GmbH, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wurde.

Bis zur vollständigen Bezahlung verbleiben sämtliche Nutzungsrechte bei Linie 22.

A.7 Vertragslaufzeit und Kündigung

Projektverträge enden automatisch mit vollständiger Erbringung der vereinbarten Leistungen. Das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

A.8 Stornierungs- und Ausfallbedingungen

Bei Absage oder Verschiebung eines vereinbarten Termins durch den Auftraggeber gilt:

• Bis 14 Kalendertage vor Durchführung werden 50 % des vereinbarten Honorars sofort fällig.

• Weniger als 14 Kalendertage vor Durchführung werden 100 % des vereinbarten Honorars sofort fällig.

Zusätzlich sind alle bereits angefallenen Kosten (z. B. Reisekosten, Unterkunft) zu ersetzen.

Bei krankheitsbedingtem Ausfall auf Seiten der Linie 22 GmbH wird ein zeitnaher Ersatztermin angeboten. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen, es sei denn, der Ausfall beruht auf grobem Verschulden.

Dem Auftraggeber bleibt der Nachweis vorbehalten, dass Linie 22 kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.


Teil B – Offene Weiterbildungen, Trainings und Community-Formate

B.1 Geltungsbereich

Teil B gilt für die Teilnahme an offenen Weiterbildungen, Trainings und Community-Formaten, die von einzelnen Personen gebucht werden. Abweichende Allgemeine Geschäftsbedingungen der Teilnehmenden gelten für diese Veranstaltungen nicht.

B.2 Anmeldung und Vertragsschluss

Die Anmeldung erfolgt über das jeweils angegebene Buchungssystem, per E-Mail oder über ein Anmeldeformular. Der Vertrag kommt mit der Bestätigung der Anmeldung durch Linie 22 in Textform zustande. Mit der Anmeldung erkennt die teilnehmende Person diese AGB an.

B.3 Teilnahmebetrag und Leistungsumfang

Der Teilnahmebetrag ergibt sich aus der jeweiligen Veranstaltungsbeschreibung und versteht sich – sofern nicht anders angegeben – pro Person und Veranstaltungstermin zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer.

Der Teilnahmebetrag umfasst die Teilnahme an der Veranstaltung im ausgeschriebenen zeitlichen Umfang, die zugehörigen Schulungs- bzw. Arbeitsunterlagen sowie – soweit ausgeschrieben – eine Teilnahmebestätigung oder ein aussagekräftiges Zertifikat über Umfang und Inhalte der Weiterbildung. Weitere Leistungen (z. B. Verpflegung, An- und Abreise, Unterkunft) sind nur umfasst, wenn sie ausdrücklich ausgeschrieben sind. Die Weitergabe, Vervielfältigung oder öffentliche Zugänglichmachung der Unterlagen ist ohne Zustimmung unzulässig.

Teilnehmende verpflichten sich, vertrauliche Informationen anderer Teilnehmender nicht weiterzugeben.

Die teilnehmende Person ist für eine funktionsfähige Internetverbindung sowie geeignete technische Ausstattung selbst verantwortlich.

B.4 Zahlungsbedingungen

Der Teilnahmebetrag ist – sofern nicht anders vereinbart – innerhalb von 14 Kalendertagen nach der verbindlichen Buchung ohne Abzug zu zahlen, in jedem Fall jedoch vor Beginn der Veranstaltung. Liegt die Buchung weniger als 14 Kalendertage vor Beginn, liegt es in der Verantwortung der teilnehmenden Person, dass der Teilnahmebetrag rechtzeitig vor Veranstaltungsbeginn bei Linie 22 eingeht. Die Zahlung erfolgt auf das in der Rechnung bzw. Buchungsbestätigung angegebene Konto oder über die dort angebotenen Zahlungswege.

B.5 Mindestteilnehmendenzahl

Die Durchführung einer Veranstaltung setzt – soweit in der Ausschreibung angegeben – eine Mindestteilnehmendenzahl voraus. Wird diese bis zu dem in der Ausschreibung genannten Zeitpunkt (mangels Angabe: eine Woche vor Beginn) nicht erreicht, ist Linie 22 berechtigt, die Veranstaltung abzusagen. Bereits gezahlte Teilnahmebeträge werden in diesem Fall vollständig erstattet. Weitergehende Ansprüche der Teilnehmenden bestehen nicht. Bereits entstandene Reise- oder Hotelkosten werden nicht erstattet.

B.6 Absage oder Ausfall durch Linie 22

Ist die Durchführung aufgrund höherer Gewalt (siehe C.2) oder aufgrund einer Erkrankung oder sonstigen unvorhersehbaren Verhinderung der eingesetzten Trainerin bzw. des eingesetzten Trainers nicht möglich, werden die Teilnehmenden umgehend informiert. In diesem Fall wird ein Ersatztermin angeboten. Nimmt die teilnehmende Person den Ersatztermin nicht wahr, wird ein bereits gezahlter Teilnahmebetrag erstattet. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen, es sei denn, der Ausfall beruht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.

B.7 Stornierung, Umbuchung und Übertragung durch Teilnehmende

Eine kostenfreie Stornierung ist bis sechs Wochen vor Veranstaltungsbeginn möglich. Bei Stornierung bis drei Wochen vor Beginn werden 50 % des Teilnahmebetrags fällig; bei späterer Stornierung oder bei Nichterscheinen der volle Teilnahmebetrag. Maßgeblich ist der Zugang der Stornierung in Textform bei Linie 22.

Anstelle einer Stornierung kann die teilnehmende Person – sofern verfügbar – auf einen anderen Termin derselben Veranstaltung umbuchen oder ihren Platz an eine andere Person übertragen, sofern diese die vorliegenden AGB anerkennt. Ein etwaiges Widerrufsrecht nach B.9 bleibt unberührt.

B.8 Teilweise Teilnahme

Die nur zeitweise oder teilweise Teilnahme an einer Veranstaltung berechtigt nicht zur Minderung oder Erstattung des Teilnahmebetrags.

B.9 Widerrufsrecht für Verbraucher

Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB steht bei Verträgen, die im Fernabsatz oder außerhalb von Geschäftsräumen geschlossen werden, ein gesetzliches Widerrufsrecht nach Maßgabe der nachstehenden Widerrufsbelehrung zu. Mit der Buchung bestätigt die teilnehmende Person, die Widerrufsbelehrung und die Datenschutzinformationen erhalten zu haben.

Mit der Buchung kann die teilnehmende Person ausdrücklich verlangen, dass Linie 22 bereits vor Ablauf der Widerrufsfrist mit der Leistung beginnt.

Widerrufsrecht

Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsschlusses. Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns (Linie 22 GmbH) mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief oder eine E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt es, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

Folgen des Widerrufs

Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.

Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistung während der Widerrufsfrist beginnen soll, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.

Vorzeitiges Erlöschen: Das Widerrufsrecht erlischt bei einem Vertrag zur Erbringung von Dienstleistungen, wenn wir die Dienstleistung vollständig erbracht haben und mit der Ausführung der Dienstleistung erst begonnen haben, nachdem Sie dazu Ihre ausdrückliche Zustimmung gegeben und gleichzeitig Ihre Kenntnis davon bestätigt haben, dass Sie Ihr Widerrufsrecht bei vollständiger Vertragserfüllung durch uns verlieren.

Hinweis für terminierte Veranstaltungen: Bei Verträgen zur Erbringung von Dienstleistungen im Zusammenhang mit Freizeitbetätigungen, für die ein spezifischer Termin oder Zeitraum vorgesehen ist, kann das Widerrufsrecht nach § 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB ausgeschlossen sein. Ob und für welche Formate dieser Ausschluss gilt, ist im Einzelfall zu bewerten.


Teil C – Gemeinsame Bestimmungen

C.1 Einsatz KI-gestützter Werkzeuge

Zur Vorbereitung, Durchführung, Dokumentation und Auswertung ihrer Leistungen – insbesondere bei Weiterbildungen, Trainings und Community-Formaten – kann Linie 22 KI-gestützte Dienste und Software einsetzen, etwa zur Transkription, Strukturierung, Zusammenfassung oder Aufbereitung von Arbeits- und Veranstaltungsergebnissen. Welches konkrete Werkzeug zum Einsatz kommt, kann sich kurzfristig ändern. Linie 22 wählt eingesetzte Werkzeuge stets so aus, dass eine etwaige Verarbeitung personenbezogener Daten DSGVO-konform erfolgt, und schließt hierfür erforderlichenfalls Verträge zur Auftragsverarbeitung ab.

Im Sinne des von Linie 22 vertretenen Verständnisses von Denksouveränität gilt: KI-gestützte Werkzeuge unterstützen die Arbeit, ersetzen jedoch weder die inhaltliche und methodische Verantwortung der Beteiligten noch die menschliche Urteilsbildung. Auftraggeber und Teilnehmende werden über einen konkreten Einsatz informiert.

Sie können der Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten durch KI-gestützte Werkzeuge widersprechen; Linie 22 bietet in diesem Fall, soweit möglich, eine alternative Form der Dokumentation an. Soweit Inhalte maßgeblich durch KI erzeugt werden, werden diese als solche kenntlich gemacht, sofern dies erforderlich oder zur Transparenz sinnvoll ist. Sofern erforderlich werden personenbezogene Daten ausschließlich auf Grundlage geeigneter datenschutzrechtlicher Garantien verarbeitet.

C.2 Höhere Gewalt

Ereignisse höherer Gewalt, die Linie 22 die Erbringung der Leistung wesentlich erschweren oder unmöglich machen (z. B. Naturkatastrophen, Epidemien und Pandemien einschließlich behördlicher Maßnahmen, Streik, Ausfall der Verkehrs- oder Kommunikationsinfrastruktur), befreien Linie 22 für die Dauer der Störung von der Leistungspflicht. Linie 22 informiert die betroffenen Auftraggeber bzw. Teilnehmenden unverzüglich und bietet, soweit möglich, einen Ersatztermin oder eine gleichwertige Alternative an. Weitergehende Ansprüche wegen des durch höhere Gewalt bedingten Ausfalls sind ausgeschlossen; bereits gezahlte Beträge für nicht erbrachte Leistungen werden erstattet.

C.3 Datenschutz (DSGVO)

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt im Einklang mit der EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Art, Umfang und Zweck der Datenverarbeitung sind in der Datenschutzerklärung unter https://linie22.net/datenschutz erläutert.

Auftraggeber und Teilnehmende haben das Recht auf Auskunft, Berichtigung, Löschung und Einschränkung der Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten gemäß den gesetzlichen Vorgaben. Auf Wunsch wird die Datenschutzerklärung auch in Textform zur Verfügung gestellt.

C.4 Haftung

Die Linie 22 GmbH haftet unbeschränkt bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, für die Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet sie nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten), und zwar beschränkt auf den vertragstypisch vorhersehbaren Schaden.

Eine Haftung für mittelbare Schäden, Folgeschäden und entgangenen Gewinn ist im Rahmen des gesetzlich Zulässigen ausgeschlossen. Beratungsleistungen stellen Handlungsempfehlungen dar. Die Entscheidung über deren Umsetzung und deren wirtschaftliche Folgen liegt ausschließlich beim Auftraggeber.

Diese Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten der Mitarbeitenden, Vertreter*innen, Erfüllungsgehilf*innen und Organe der Linie 22 GmbH. Soweit die Haftung ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für vergebliche Aufwendungen.

C.5 Schlussbestimmungen

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG). Gegenüber Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur, soweit dem Verbraucher dadurch nicht der Schutz zwingender Vorschriften des Staates entzogen wird, in dem er seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat.

Ausschließlicher Gerichtsstand ist Essen, soweit der Auftraggeber bzw. die teilnehmende Person Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist oder keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat.

Linie 22 ist berechtigt, den Auftraggeber nach vorheriger Zustimmung als Referenz zu nennen.

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Regelungen unberührt. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gelten die gesetzlichen Vorschriften.

Stand: 01. Juli 2026.

Diese AGB können jederzeit abgerufen werden unter: https://linie22.net/agb